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Kategorie: Arbeit

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Job Sharing

Teilen von Arbeitsplätzen

Von Job-Sharing (geteilter Arbeitsplatz) spricht man, wenn sich zwei oder mehrere Personen einen Arbeitsplatz 50/50, 60/40 oder eine Führungsposition (Top-Sharing) in einer Doppelspitze teilen. Heute sind auch Regelungen von 60/60 oder 70/70 keine Seltenheit mehr. Dabei arbeiten die Mitarbeitende eng zusammen und koordinieren Arbeitszeiten und Arbeitsaufgaben untereinander genau. Ganz ähnlich dem Teilzeitmodell handelt es sich also um ein flexibles Arbeitszeitmodell, in dem die Arbeitsstunden der Einzelpersonen reduziert sind. Jedoch sind die Möglichkeiten durch die ausgeprägte Teamarbeit hier viel größer, sodass Job-Sharing auch sehr anspruchsvolle Tätigkeiten möglich macht, ohne dabei zu einer Karrierefalle zu werden. Gerade für Menschen, die sich eine größere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben wünschen, kann Job-Sharing eine gute Lösung sein.

Job-Sharing-Berufsausübungsgemeinschaft

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Hierbei handelt es sich um eine Form der Berufsausübungsgemeinschaft, bei der ein Arzt oder eine Ärztin durch eine Job-Sharing-Zulassung gemeinsam mit dem/der bereits zugelassenen Arzt/Ärztin tätig wird. Dies ist nur fachgleichen Ärzten möglich. Diese Form wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt u. a. auch gewählt, wenn der/die bereits zugelassene Vertragsarzt/-ärztin aus verschiedensten Gründen längerfristig die eigenen Leistungen reduzieren möchte, ohne den Praxisumfang zu verringern.


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